Braun-Eisenacher
Wir setzen Maßstäbe bei Gastlichkeit und Service

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB | Stand 1.4.2011

Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 7% bei Lebensmitteln (Lieferung) und 19% bei Leistungen.

Bezahlung / Rechnungsanschrift

Alle Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Änderungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Bei allen Aufträgen behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderung, einschließlich Nebenforderungen, vor. Schecks gelten erst mit der Einlösung der Zahlung. Bei Bezahlung mit Kreditkarte benötigen wir die Kartennummer und die Gültigkeitsdauer. Wir verrechnen mit Eurocard. Bei Mahnungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von: 1 Mahnung 5 € 2 Mahnung 10 €.

Kleinbetragsrechnungen bis 100 € müssen sofort bezahlt werden.

Sämtliche Zusagen der Vergangenheit über Rechnungsbegleichung von 30 oder 60 Tagen Zahlungsziel entfallen mit sofortiger Wirkung.

Falls die Rechnungsanschrift von der in der Korrespondenz/Telefon oder Faxauftrag genannten Anschrift abweichen sollte, bitten wir um frühzeitige Benennung des korrekten Rechnungsempfängers. Bei nachträglicher Rechnungsumschreibung erlauben wir uns eine Gebühr von 3,50 € zu berechnen.

Auslieferung

Lieferungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen müssen einen Bestellwert von mindestens 250 € entsprechen und werden im Umkreis von 10km kostenfrei ausgeliefert. Darüber hinaus berechnen wir für die Anlieferung je angefangene Stunde 15€ netto.

Im Stadtgebiet Rüsselsheim liefern wir von Montag bis Freitag ab einem Auftragswert von 50 €, außerhalb ab 100€ kostenfrei. Für Aufträge unter 50€ bzw. 100€ berechnen wir zudem eine Anlieferungspauschale von

  • in Rüsselsheim von 3,50 € netto.
  • bis Raunheim , Trebur, Bischofsheim, Flörsheim 4,50 € netto
  • bis Kelsterbach, Mönchhofgelände, Ginsheim und Hochheim 5,50 € netto
  • bis Frankfurt Flughafengelände 15,00 € netto
  • bis Frankfurt Messegelände 25,00 € netto
  • bis Wiesbaden 15,00 € netto
  • bis Mainz 15,00 € netto
  • bis Ingelheim/Bingen 25,00 € netto
  • bis Taunusstein 25,00 € netto

Für Aufträge unter 50,00 € berechnen für zusätzlich zur Anlieferungspauschale einen Mindermengenzuschlag von 10 € innerhalb von Rüsselsheim und außerhalb von 15€.

Die Auslieferung erfolgt ebenerdig. Die Anlieferung ab dem 2. Stockwerk wird mit 10€ pro angefangene Stunde und Person berechnet. Bei Wartezeiten unserer Fahrer bei Nichtantreffen des Kunden zur vereinbarten Zeit, bei längeren Kontrollen sowie Wartezeiten an Schranken auf dem Firmen-Messegelände oder sonstige Verzögerungen werden mit 10 € pro Stunde berechnet.

Aufbau bzw. Abbau der Lieferung vor Ort wird nach Aufwand berechnet. Alle Lieferungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Für Lieferungen von Leihgut, verweisen wir auf die hierfür entsprechenden Bedingungen.

Anlieferung / Rücklieferung

Bei Bestellung bitten wir im Vorfeld um Hinweise auf eine zu beachtende Anlieferungsverzögerung durch Halteverbot vor dem Gebäude, durch nicht zu befahrende Gehwege bzw. gesperrte Straßenzuwege, viele Treppenstufen, in Hochhäusern das Stockwerk und die Größe des Fahrstuhles. Verzögerungen die nicht durch unserer Seite zu vertreten sind, werden mit einem Stundenlohn von 10€ pro Fahrer berechnet.

Liefermengen

Die Mindestbestellmenge pro Gericht beträgt 5 Portionen. Änderungen der Liefermenge können bis 48 Stunden (bei größeren Büfetts 4-5 Tage) vor der Veranstaltung um bis zu 25% herauf- bzw. herabgesetzt werden. Bei größeren Bestellungen akzeptieren wir bis zu 8 Tagen, bei kleineren Bestellungen bis zu 3 Tagen vor der Lieferung eine Stornierung des Auftrages. Die bis dahin anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Auftragsstornierung wird die volle Auftragssumme fällig. Stornierungen müssen schriftlich per Fax oder @Mail eingereicht werden und von uns bestätigt werden. Bei speziell für Kunden besorgten oder angefertigten Produkten außerhalb unserer Produktpalette, müssen diese auch bei Stornierung berechnet werden.

Kommissionsware

Getränke werden nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Angebrochene Kartons werden voll berechnet. Bier vom Fass wird komplett berechnet. Speziell besorgte Getränke werden dem Kunden komplett in Rechnung gestellt; hierfür können wir nicht kommissionieren.

Inventar

Die Anlieferung des Inventars erfolgt zu ebener Erde. Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die angegebenen Mietstückpreise sind Tagesmietpreise. In den Mietpreisen ist die Reinigung der Gegenstände enthalten. Die Lieferung bzw. Abholung des Inventars vor oder nach der Hauptlieferung oder bei der Anmietung von Inventar ohne Essenlieferung wird nach Aufwand berechnet.

Die zur Lieferung benötigten Mietgegenstände (Platten, Tischgeräte, Schüsseln, Körbe, Vorlegebestecke, Lieferkartons u.s.w.) müssen zur Abholung am nächsten Tag komplett an einem Ort bereit stehen. Sollte unser Personal Mietgegenstände zusammensuchen, so berechnen wir zusätzlich den entsprechenden Zeitaufwand pro Person und angefangene Stunde mit 10€ netto.

Es dürfen vom Kunden keine Mietgegenstände einbehalten werden mit dem Hinweis, diese in den nächsten Tagen im Geschäft abzugeben. Dies bedeutet für unser Unternehmen einen enormen Verwaltungsaufwand und wird entsprechend mit Zusatzkosten von 20€ in Rechnung gestellt.

Gerne erhalten sie von unseren Servicemitarbeitern Schalen zum Mitnehmen von Speisen nach der Veranstaltung. Pro Schale berechnen wir 2,50€.

Bei Benötigung von Strom bitten wir vom Veranstalter die Gegebenheiten entsprechend zu prüfen. Ausfälle bzw. Verzögerungen durch Überlastung des Stromnetzes gehen auf Gefahr des Auftraggebers/Mieters.

Service

Die Berechnung der Arbeitszeiten von Servicepersonal (Koch, Kellner etc.) erfolgt ab Abfahrt bzw. Ankunft in Rüsselsheim, Friedrich Ebert Str. 29.

Sonstiges

Durch unser umfangreiches Sortiment sind Änderungen in der Zusammenstellung der Gerichte genauso wie Preisänderungen möglich. Aus diesem Grund behalten wir uns den Austausch gegen mindestens gleichwertige Waren vor. Im Zweifelsfalle stimmen wir die Änderung mit dem Auftraggeber ab. Mit der Auftragserteilung werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Rüsselsheim.

Beanstandungen

Offensichtliche Mängel können wir nur berücksichtigen, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Waren ist bei Lebensmitteln ausgeschlossen. Alle gelieferten Produkte müssen kühl gelagert werden. Bei unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden übernehmen wir keine Haftung.